CDU Hüllhorst

Geschlossen im Kampf gegen Cyber-Kriminalität: IP-Adressenspeicherung kommt!

Im Zeitalter der Digitalisierung verlagert sich auch die Anzahl an Straftaten zunehmend in den digitalen Raum. Betrugsfälle, digitale Gewalt oder Missbrauch sind nur Beispiele einer neuartigen Bewegung von Strafbeständen, deren Verfolgung und Aufklärung immer noch ein Problem darstellt.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem historischen neuen Gesetzentwurf nun eine klare Linie gegen Cyberkriminalität. Der neu verabschiedete Gesetzentwurf behält sich vor, Internetzugangsanbieter zur Speicherung der Internetprotokoll-Adressen ihrer Kunden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu verpflichten.

Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Behörden im Falle einer vermuteten Straftat übe die IP-Adressen die jeweiligen Nutzer ermitteln können - in der Praxis ist dieses zum jetzigen Zeitpunkt oft erschwert. Anbieter speichern diese Adressen oft nur über einen kurzen Zeitraum, die Ermittlung von Kriminalität beginnt oft erst danach.

Mit dem neuen Gesetzentwurf setzen wir als Bundesregierung nun ein Zeichen, dass der digitale Raum für alle sicherer wird.