CDU Hüllhorst

Änderungen schaden der Opposition

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein Urteil zum neuen Wahlrecht der Ampel gefällt. Hierin wird deutlich, dass nach dem Heizungsgesetz und dem Bundeshaushalt das Bundesverfassungsgericht die Ampel-Parteien bereits zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode an unser Grundgesetz erinnern muss. 

Die Pläne der Ampel, die darauf abgezielt haben, die CSU und die Linke aus dem Parlament zu werfen, indem die Grundmandatsklausel abgeschafft werden sollte, sind verfassungswidrig. 
Leider hat das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung allerdings den zweiten tiefgreifenden Eingriff in unser Wahlsystem durchgehen lassen: Direktmandate werden zukünftig nur noch dann erteilt, wenn sie vom Zweitstimmenergebnis der Partei in einem Bundesland abgedeckt sind. Hierdurch wird es dazu kommen, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in den Deutschen Bundestag einziehen werden. Im schlimmsten Fall haben ganze Wahlkreise keinen Vertreter im Deutschen Bundestag.

Alle Parteien im Deutschen Bundestag teilen das Ziel, die Größe unseres Parlamentes zu verkleinern, auch die CDU/CSU-Fraktion. Wir haben daher in der Wahlrechtskommission Vorschläge eingebracht, die dieses Ziel ermöglicht hätten. In der Vergangenheit galt der Grundsatz, dass Wahlrechtsänderungen in einem breiten koalitionsübergreifenden Konsens verabschiedet werden, um zu verhindern, dass Parteien das Wahlrecht zu ihrem eigenen Profit verändern. Diesen 75-jährigen Konsens hat die Ampel nun aufgekündigt und unserer Demokratie damit einen Bärendienst erwiesen.