Antrag der CDU zur Straßenbeleuchtung
Allerdings möchten wir den Antrag dahingehend erweitert, dass noch in diesem Jahr eine Lichtplanung nach DIN EN 13201 durch einen qualifizierte Planer aufgestellt wird, die sich mit dem Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Hüllhorst befasst. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2021 einzustellen.
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung geht es darum, die Lichtgestaltung im öffentlichen Straßenverkehr durch dynamische Leuchten zu optimieren und dabei gleichzeitig Energieverbrauch und Lichtverschmutzung zu minimieren. Um die negativen Auswirkungen der Beleuchtung auf Insekten so gering wie möglich zu halten, sollte vor der Auswahl der Leuchtmittel geprüft werden, welche Farbtemperatur vor Ort am besten für Mensch und Natur geeignet ist.
Die dynamische Beleuchtung gleicht je nach Tageszeit, Lichteinfall und individuellen Bedürfnissen fehlendes Tageslicht mit Hilfe künstlicher Lichtquellen aus. Sie kann durch Lichtsensoren bzw. programmierte zeitliche Verläufe automatisch oder manuell geregelt werden.
Über den Projektträger Jülich wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen gefördert, genauso wie die Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte oder um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen). Entsprechende Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden. Die neuen Leuchtensysteme müssen eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen, die zu installierende Leuchte weist eine Mindestlebensdauer von 75.000 Betriebsstunden auf und es wird eine Lichtplanung nach DIN EN 13201 durch qualifizierte Planer durchgeführt
Über das Förderprogramm können Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik, für qualifiziertes externes Fachpersonal zur Installation der Anlagenkomponenten, für die nach der Installation durchzuführende photometrische Messung, wodurch die Erfüllung der Werte entsprechend der gewählten Beleuchtungsklassen durch qualifiziertes externes Fachpersonal nachgewiesen werden kann, sowie für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten durch qualifiziertes externes Fachpersonal mit bis zu 45 % gefördert werden.
(Quelle: Projektträger Jülich (https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/aussen-strassenbeleuchtung)."