Im Betriebsausschuss wurde unter TOP 4 Abwassergebühren unter Punkt 8 die Abschaffung der Gebührenermäßigung bei Druckentwässerungen behandelt. Um im Abwasserbereich keine Zwei-Klassen-Gesellschaft einzuführen, sollte diese Vergünstigung weiter bestehen bleiben.
Folgender Antrag wurde gestellt:
Der Betriebsausschuss möge beschließen, dem Rat zu empfehlen, dass ab dem Verwaltungshaushalt 2019/20 die Mittel (ca. 25.000 € jährlich) bereitgestellt werden, um die Gemeindewerke in die Lage zu versetzen, weiterhin die Gebührenermäßigung für privat betriebene Druckentwässerungen zu finanzieren.
Begründung: Im Rahmen der Abwasserbeseitigungskonzepte von etwa 1990 bis 2005 war die Gemeinde Hüllhorst nicht in der Lage, alle Außenbereiche fristgerecht im Sinne eines geordneten Umweltschutzes zu kanalisieren. Damals haben sich rund 440 Grundstückseigentümer vorbildlich verhalten und ihre Abwässer über privat gebaute Druckrohrleitungen der Kläranlage zugeführt. Dabei sind den Grundstückseigen-tümern 80 % der den Anschlussbeitrag übersteigenden Kosten durch Gebührenermäßigung erstattet worden. Die restlichen 20 % hat man damals schon der Gemeinde „geschenkt“.
Die Pumpenanlagen inklusiv Schächte mit ihren Betriebskosten (Strom, Wartung u. dgl.) wurden nicht von der Gemeinde übernommen, sondern blieben im Eigentum der Grundstückseigentümer. Für diesen Mehraufwand gegenüber Anschlussteilnehmer an öffentlichen Freigefällekanälen wurde bisher eine Gebührenermäßigung von 0,50 € gewährt. Um weiter bei den Betroffenen eine als gerechte Gebührenordnung zu beschließen, sollte diesem Antrag parteiübergreifend stattgegeben werden.