Wie bereits in der Presse berichtet, wurde am vergangenen Mittwoch im Rat der Gemeinde Hüllhorst kontrovers über die Abschaffung der Ortsvorsteher ab 2020 diskutiert und bekanntlich hat man sich einstimmig gegen die Abschaffung und für die bestehende Gemeindekultur entschieden.
Einen zentralen Punkt möchten wir in diesem Zusammenhang noch einmal herausstellen, damit das Abstimmungsergebnis, in seiner Bedeutung für die Bürger, deutlicher erkennbar wird.
Nachdem sich die CDU schon vor der Ratssitzung mit „Pro Ortsvorsteher“ geäußert hatte, war es dann auch ein CDU Vorschlag, welcher schlussendlich die Absetzung der beantragten geheimen und die anschließend öffentlich durchgeführte Abstimmung zur Folge hatte: Die Ortsvorsteher verzichten auf die Aufwandsentschädigung.
Damit aber auch künftig z.B. Unterstützungen des Ehrenamtes oder Anschaffungen für die Dorfgemeinschaft möglich sind, wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen, auf Hüllhorst zugeschnittenen, Abrechnungsmodells für die vom Gesetzgeber vorgesehenen Gelder beauftragt. Erklärtes Ziel ist es, dass dadurch das Amt des Ortsvorstehers de facto zum Ehrenamt wird, aber gleichzeitig das eingesparte Geld den Dörfern erhalten bleibt und nicht im allgemeinen Haushalt für überörtliche Abgaben versickert.